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Fehlverhalten melden

Whistleblowing

Warum Whistleblowing?

Bei Brightmill setzen wir uns für ein offenes und transparentes Arbeitsumfeld ein, in dem Fehlverhalten keinen Platz hat. Deshalb ist es uns wichtig, klare Informationen darüber bereitzustellen, wie Vorfälle vertraulich und sicher gemeldet werden können. Indem wir allen Mitarbeitenden und Berater:innen die Möglichkeit zum Whistleblowing geben, tragen wir gemeinsam zu einer verantwortungsvollen Unternehmenskultur bei.

Wir nutzen den Whistleblowing-Kanal von Visslan, der Anonymität und hohe Sicherheit gewährleistet. Das Whistleblowing-System ist ein konzernweites System, das von Broviken initiiert wurde und auf das Sie zugreifen können, indem Sie hier klicken.

Wer kann melden?

Vereinfacht ausgedrückt kann jeder, der bei Brightmill AB aktiv ist oder war, Fehlverhalten melden.

Was kann gemeldet werden?

Wir ermutigen dazu, Hinweise zu melden, wenn der Verdacht auf Missstände innerhalb des Unternehmens besteht, deren Aufdeckung im öffentlichen Interesse liegt. Für eine Meldung sind keine Beweise erforderlich – sie muss jedoch stets in gutem Glauben erfolgen.

Wie wird die Meldung gehandhabt?

Die Meldung wird vertraulich behandelt. Alle nicht relevanten persönlichen Daten werden gelöscht und die Datei wird nur so lange wie nötig aufbewahrt. Unsere Fälle werden von der Anwaltskanzlei Lindahl bearbeitet, um eine unabhängige Bearbeitung der Fälle zu gewährleisten. Das Hinweisgebersystem ist konzernweit auf Initiative von Broviken im Rahmen der gemeinsamen Nachhaltigkeitsarbeit angelegt.